Drogenhändler stirbt hinter Gittern

Keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden


Das Landgericht Aurich hatte den Wittmunder im Oktober 2018 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.  © Foto: Bundespolizei (Symbolfoto)
Das Landgericht Aurich hatte den Wittmunder im Oktober 2018 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. © Foto: Bundespolizei (Symbolfoto)

Ein Wittmunder, der in der Justizvollzugsanstalt  Oldenburg eine fünfjährige Haftstrafe wegen bandenmäßigen Drogenhandels verbüßte, verstarb Ende des vergangenen Jahres im Gefängnis. »Die Obduktion ergab keine Anhaltspunkt für Fremdverschulden«, teilte Matthias Rennecke, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft ...