Keine Personal-Engpässe im Rheiderland

Im Pflege- und Gesundheitsbereich gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht


Droht bald ein Pflegenotstand, weil ungeimpftes Personal nicht mehr arbeiten darf? Im Rheiderland sieht es nicht danach aus.  © Foto: Anspach (dpa)
Droht bald ein Pflegenotstand, weil ungeimpftes Personal nicht mehr arbeiten darf? Im Rheiderland sieht es nicht danach aus. © Foto: Anspach (dpa)

Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich nachweisen, dass sie gegen das Corona-Virus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne einen dieser Nachweise dürfen sie in den Einrichtungen nicht mehr arbeiten. ...