Keine Personal-Engpässe im Rheiderland
Im Pflege- und Gesundheitsbereich gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht
Leer |
18. Februar 2022 |
rm
Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich nachweisen, dass sie gegen das Corona-Virus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne einen dieser Nachweise dürfen sie in den Einrichtungen nicht mehr arbeiten. ...