Osterfeuer: Landkreis will Klarstellung vom Land
Entwicklung des Infektionsgeschehens wird noch abgewartet
Kreis Leer |
11. Februar 2022 |
RZ
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die die sogenannte Winterruhe regelt, gilt noch bis zum 23. Februar. Ob und unter welchen Bedingungen die traditionellen Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, geht aus der Verordnung nicht hervor. Eine verbindliche Aussage lässt sich ...