Osterfeuer: Landkreis will Klarstellung vom Land

Entwicklung des Infektionsgeschehens wird noch abgewartet


Organisatoren von Osterfeuern erwarten eine Entscheidung, ob das Abbrennen wieder wie zuletzt 2019 (unser Bild wurde in Holthusen aufgenommen) möglich sein wird. © Foto: Klemmer (Archivbild)
Organisatoren von Osterfeuern erwarten eine Entscheidung, ob das Abbrennen wieder wie zuletzt 2019 (unser Bild wurde in Holthusen aufgenommen) möglich sein wird. © Foto: Klemmer (Archivbild)

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die die sogenannte Winterruhe regelt, gilt noch bis zum 23. Februar. Ob und unter welchen Bedingungen die traditionellen Osterfeuer abgebrannt werden dürfen, geht aus der Verordnung nicht hervor. Eine verbindliche Aussage lässt sich ...