Urteil vier Stunden nach der Tat
Ladendieb muss Geldstrafe zahlen
Ein 61-Jähriger Mann ist gestern Vormittag nach einem Ladendiebstahl in Aurich festgenommen und im beschleunigten Verfahren noch am selben Tag vier Stunden nach dem Diebstahl wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls verurteilt worden. »Er bekam eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen«, so Jan Wilken, Pressesprecher der Auricher Staatsanwaltschaft, auf RZ-Nachfrage.
Gegen 11.15 Uhr meldeten Mitarbeiter eines Baumarkts in der Arentestraße in Aurich der Polizei einen Ladendiebstahl. Ein Mann hatte nach ersten Erkenntnissen 18 Gartenscheren gestohlen und war geflüchtet. In unmittelbarer Nähe zum Tatort konnten die eingesetzten Polizeibeamten den Beschuldigten, einen 61 Jahre alten Mann, mit dem Diebesgut antreffen und nahmen ihn vorläufig fest. Der Mann habe seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, so Wiebke Baden, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich wurde der Beschuldigte dem Haftrichter in Aurich im sogenannten beschleunigten Verfahren vorgeführt. Bereits vier Stunden nach der Tat wurde der 61 Jahre alte Beschuldigte dann wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls verurteilt.


