Attacken aus heiterem Himmel

Muss 38-Jährige in die Psychiatrie?


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 38-Jährige ihre Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.  © Foto: Pixabay (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 38-Jährige ihre Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. © Foto: Pixabay (Symbolbild)

Um die Frage, ob die Unterbringung einer 38-jährigen Auricherin in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss, geht es in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Aurich. 

Grundlage für den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft sind zwei Vorfälle ...