Pfefferspray auch in der Tasche teuer
Ladendieb wird nun härter bestraft
Leer |
09. Dezember 2021 |
RZ
Das ging gleich doppelt schlecht aus: Ein erwischter Ladendieb in Leer hatte Pfefferspray bei sich. Auch wenn er das Spray nicht eingesetzt hat, wird sein Diebstahl jetzt laut Polizei als »Diebstahl mit Waffen« gewertet und höher bestraft.
Am 8. Dezember kam es um 9.50 Uhr in einem Verbrauchermarkt an der Ubbo-Emmius-Straße zu einem Ladendiebstahl, den ein 41-jähriger Mann aus Leer beging. Der Mann wurde von einem Mitarbeiter des Geschäftes beobachtet, als er diverse Nahrungsmittel und auch Bekleidungsstücke aus der Warenauslage an sich brachte.
Das Diebesgut versuchte der Dieb dann bestmöglich in seiner Kleidung zu verstauen und ging dann durch den Kassenbereich, ohne zu bezahlen. Der Mitarbeiter hinderte den Mann daran, sich zu entfernen und verständigte die Polizei. Bei der anschließenden Überprüfung des Mannes wurde festgestellt, dass dieser während der Tat ein Pfefferspray mit sich führte, welches zwar nicht eingesetzt wurde, jedoch einer waffenrechtlichen Überprüfung unterzogen wird.
Die Gesetzeslage ist nämlich so: Durch das Mitführen von waffenähnlichen oder auch gefährlichen Gegenständen während der Tat ändert sich der Tatbestand des Ladendiebstahls.
Die Tat wird dann als Diebstahl mit Waffen bewertet, welcher höhere Strafen beinhaltet. Der Mann muss sich jetzt für so einen Diebstahl mit Waffen verantworten.