Es kommt auf den konkreten Fall an

Bei der Erstattung von Kontogebühren


Die Sparkasse LeerWittmund holt gerade Zustimmungserklärungen von allen Kunden ein, die den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zugestimmt haben.  © Foto: Hanken
Die Sparkasse LeerWittmund holt gerade Zustimmungserklärungen von allen Kunden ein, die den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zugestimmt haben. © Foto: Hanken

Eine grundsätzliche Aussage, wie hoch eine mögliche Gebührenerstattung ausfällt, lässt sich laut Sparkasse LeerWittmund nicht treffen. Hier ein konkretes Beispiel: Die monatliche Kontogebühr für ein reines Onlinekonto wurde von der Sparkasse ab Mai ...