Heroin und Kokain verpackt verschluckt

Zoll setzt in Leer 40-Jährigen fest - Drogen im Körper geschmuggelt


Ein Teil des Heroins, dass der Schmuggler verpackt verschluckt hatte.  © Foto: Zoll
Ein Teil des Heroins, dass der Schmuggler verpackt verschluckt hatte. © Foto: Zoll

Einen Drogenschmuggler, der 50 Gramm Heroin und fünf Gramm Kokain offenbar verpackt verschluckt hatte, um sie im eigenen Körper zu schmuggeln, hat der Zoll jetzt im Bahnhof in Leer festgesetzt.

Am Sonntagnachmittag kontrollierte eine Streife des Emder Zolls einen 40-jährigen Zugpassagier, der offensichtlich aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet einreist war. »Unsere anfänglichen Kontrollansätze verliefen ergebnislos. In der Kleidung und im Reisegepäck waren keine Drogen zu finden«, so Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, zum Erstkontakt mit dem Drogenschmuggler.

Die Zöllner gewannen sehr schnell den Eindruck, dass der Bahnreisende unter Drogeneinfluss stand. Die Fragen der Kontrollbeamten nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen verneinte der 40-Jährige.

Der Mann willigte dann ein, sich einer ärztlichen Untersuchung unter Aufsicht des Zolls zu unterziehen. Nach aufwendiger Absuche, zeitweise auch unter medizinischer Aufsicht, stand fest, dass der Mann über 55 Gramm synthetische Drogen in seinem Körper schmuggelte. Mauritz weiter: »Beim Körperschmuggel werden Drogen in Gummibehältnisse verpackt und oral oder rektal eingeführt. Ein sehr gefährliches Vorgehen. Öffnen sich die Behältnisse, wird der Schmuggler den Wirkstoffen der Betäubungsmittel in extremster Dosierung schutzlos ausgeliefert. Es besteht dann akute Lebensgefahr.«

Der 40-jährige Mann schied die Drogen letztlich auf natürlichem Weg aus; die Umverpackungen - Kondome und Folie - blieben unbeschädigt. Die zwei ausgeschiedenen Behältnisse wiesen ein Gesamtgewicht von 50 Gramm (Heroin) und fünf Gramm (Kokain) auf.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde umgehend durch den Zoll eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang werden beim Zollfahndungsamt Essen am Dienstsitz Nordhorn geführt.