Am Ende ein Freispruch:»Es gibt zu viele Ungereimtheiten«
40-Jähriger war wegen Nötigung und Vergewaltigung angeklagt - Für weitere Taten gab es 18 Monate Gesamtstrafe
Einen Teilerfolg konnte ein 40-jähriger Großheider vor dem Landgericht Aurich in seiner Berufungsverhandlung verzeichnen. Er wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung eines zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen freigesprochen.
Doch in ...
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