Am Ende ein Freispruch:»Es gibt zu viele Ungereimtheiten«

40-Jähriger war wegen Nötigung und Vergewaltigung angeklagt - Für weitere Taten gab es 18 Monate Gesamtstrafe


Ein 40-Jähriger aus Großheide wurde in einem Fall von sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung im Berufungsverfahren freigesprochen. Wegen anderer Delikte gab es eine Gesamtstrafe von 18 Monaten, die der Angeklagte auch im Gefängnis verbüßen muss.  © Foto: Archiv
Ein 40-Jähriger aus Großheide wurde in einem Fall von sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung im Berufungsverfahren freigesprochen. Wegen anderer Delikte gab es eine Gesamtstrafe von 18 Monaten, die der Angeklagte auch im Gefängnis verbüßen muss. © Foto: Archiv

Einen Teilerfolg konnte ein 40-jähriger Großheider vor dem Landgericht Aurich in seiner Berufungsverhandlung verzeichnen. Er wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung eines zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen freigesprochen.

Doch in ...