Zweiter wöchentlicher Test kostet Geld

Meyer Werft arbeitet an Regelung für niederländische Grenzpendler


Die Bundespolizei darf, wie hier im April 2020 in Charlottenpolder, an den nationalen Binnengrenzen nur sporadisch und in begründeten Fällen Einreisende kontrollieren.  © Foto: Kuper
Die Bundespolizei darf, wie hier im April 2020 in Charlottenpolder, an den nationalen Binnengrenzen nur sporadisch und in begründeten Fällen Einreisende kontrollieren. © Foto: Kuper

Der freie Personenverkehr binnen der EU und vor allem innerhalb des Schengen-Gebietes ist ein hohes Gut für die EU-Bürger; Kontrollen an den nationalen Binnengrenzen dürfen nur sporadisch und stichprobenweise durchgeführt werden. Von diesem freien ...