Messerattacke im Alkoholrausch

Leeranerin muss sich vor Auricher Landgericht verantworten - Mildere Strafe nach Zeugen-Aussage?


Auch die Betroffenen eines Vorfalls drei Monate zuvor beschrieben das aggressive Verhalten der Angeklagten. © Archiv
Auch die Betroffenen eines Vorfalls drei Monate zuvor beschrieben das aggressive Verhalten der Angeklagten. © Archiv

Die 51-jährige Leeranerin, die Anfang November einem flüchtigen Bekannten im Streit mit einem großen Messer in die Brust gestochen hat, wird möglicherweise nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach der Vernehmung ...