Niederlande als Hochinzidenzgebiet

Ausnahmen von der täglichen Testpflicht


Die Allgemeinverfügung tritt am 7. April in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30. April 2021.  © Archiv
Die Allgemeinverfügung tritt am 7. April in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30. April 2021. © Archiv

Wegen besonders hoher Corona-Infektionszahlen in den Niederlanden hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium das Nachbarland als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Für Hochinzidenzgebiete gibt grundsätzlich die Corona-Testverordnung des Bundes verschärfte ...