Feuerwerk an einigen Plätzen in Leer nicht erlaubt
Landkreis Leer erlässt Allgemeinverfügung
Der Landkreis Leer hat festgelegt, an welchen öffentlichen Orten an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet und mitgeführt werden dürfen. Es handelt sich dabei um Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden in der Stadt ...
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