Feuerwerk an einigen Plätzen in Leer nicht erlaubt

Landkreis Leer erlässt Allgemeinverfügung


Der Platz am Alten Hafen in Weener wird in der Allgemeinverfügung nicht explizit genannt. © Archivfoto: Bruins
Der Platz am Alten Hafen in Weener wird in der Allgemeinverfügung nicht explizit genannt. © Archivfoto: Bruins

Der Landkreis Leer hat festgelegt, an welchen öffentlichen Orten an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet und mitgeführt werden dürfen. Es handelt sich dabei um Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden in der Stadt ...