Haftstrafe bestätigt

BGH lässt Strafmaß für Vergewaltiger bestehen


Der Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Landgerichts Aurich minimal verändert. Das Strafmaß des 60-jährigen Moormerländers, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, blieb jedoch unverändert.  © Foto: pixabay
Der Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Landgerichts Aurich minimal verändert. Das Strafmaß des 60-jährigen Moormerländers, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, blieb jedoch unverändert. © Foto: pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm an einem Urteil des Landgerichts Aurich eine minimale Änderung vor. Dieses hatte im Februar gegen einen 60-jährigen Moormerländer wegen Vergewaltigung in 33 Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren ausgesprochen. Die Karlsruher Richter stellten einen ...