»Eine Bewährung können wir bei Ihnen mit gutem Gewissen bejahen«

Geschäftsmann aus dem Landkreis Leer legte Geständnis ab - Finanzamt entgingen rund 800.000 Euro durch die Steuerhinterziehung


Dem Finanzamt entgingen durch die Steuerhinterziehung eines Geschäftsmannes rund 800.000 Euro an Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. © Foto: RZ-Archiv
Dem Finanzamt entgingen durch die Steuerhinterziehung eines Geschäftsmannes rund 800.000 Euro an Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. © Foto: RZ-Archiv

Wirtschaftliche Probleme veranlassten einen heute 63-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Leer, in den Jahren 2006 bis 2010 die Gewinn­berechnungen seiner Firma zu seinen Gunsten zu schönen und sich so einen Steuer­vorteil von 2,3 Millionen Euro zu verschaffen.

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