Corona-Infektion: 83-jährige Frau tot

Achter Todesfall im Landkreis Leer


Die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche im Kreis Leer wieder unter die kritische Marke von 35 gefallen. Damit verbundene Einschränkungen werden ab Donnerstag aufgehoben. © Symbolfoto: Techniker Krankenkasse
Die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche im Kreis Leer wieder unter die kritische Marke von 35 gefallen. Damit verbundene Einschränkungen werden ab Donnerstag aufgehoben. © Symbolfoto: Techniker Krankenkasse

Eine 83-jährige Frau aus dem Landkreis Leer, die Vorerkrankungen hatte, ist in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben. Das teilte die Kreisverwaltung heute mit. Es handelt sich um den achten Todesfall im Kreisgebiet im Verlauf der Pandemie.

Zudem gibt es aktuell 64 Nachweise von Infektionen, ein Betroffener wird stationär im Krankenhaus behandelt. Damit liegt die Gesamtzahl nun bei 372 Fällen, sieben mehr als gestern. Als genesen gelten 300 Menschen. In Quarantäne befinden sich 422 Personen.

Zugleich ist die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche im Kreis Leer wieder unter die kritische Marke von 35 gefallen. Das stellt die Kreisverwaltung jetzt offiziell in einer Allgemeinverfügung fest, die am Donnerstag in Kraft treten wird. Heute lag die Inzidenz bei 26,9.

Am 13. Oktober hatte der Landkreis amtlich festgestellt, dass die kritische Marke von 35 überschritten war. Das hatte Einschränkungen für private Zusammenkünfte und Feiern zur Folge. Mit Inkrafttreten der neuen Verfügung werden die Einschränkungen zurückgenommen. Die Regeln für private Zusammenkünfte und Feiern sind in der Corona-Verordnung des Landes festgelegt. Derzeit gilt in Niedersachsen, abhängig vom Inzidenzwert: Für private Treffen und Feiern in einer privaten Wohnung und anderen eigenen geschlossenen Räumen sind maximal 25 Personen zulässig, sofern die Inzidenzzahl unter 50 liegt. Für private Treffen und Feiern auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel sind maximal 50 Personen zulässig, sofern die Inzidenzzahl unter 35 liegt. Für private Treffen und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten, in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten von Dritten oder in der Gastronomie sind maximal 100 Personen zulässig, sofern die Inzidenzzahl unter 35 liegt.