Knast-Kumpanen übers Ohr gehauen

Freiheitsstrafe wegen Betrugs bestätigt


Ein 66-jähriger gebürtiger Hamburger wurde im Berufungsverfahren am Landgericht Aurich wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. © Foto: Pixabay
Ein 66-jähriger gebürtiger Hamburger wurde im Berufungsverfahren am Landgericht Aurich wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. © Foto: Pixabay

Für einen 66-jährigen gebürtigen Hamburger bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Betrugs, nachdem das Landgericht Aurich seine Berufung gegen das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Aurich verworfen hat. Berufungsrichter Björn Raap verkündete zudem ...