Frist-Fehler beendet Verfahren

Leeraner ging mit Revision bis zum Bundesgerichtshof


Gegen ein Urteil des Landgerichts Aurich hatte ein Leeraner Revision eingelegt, die jetzt der Bundesgerichtshof verworfen hat. © Foto: Archiv
Gegen ein Urteil des Landgerichts Aurich hatte ein Leeraner Revision eingelegt, die jetzt der Bundesgerichtshof verworfen hat. © Foto: Archiv

Ein seltener Fauxpas sorgte dafür, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision eines heute 37-jährigen Leeraners verworfen hat. Der Verteidiger hatte die Frist zur Einreichung der Revisionsbegründung um zwei Tage überzogen.

Damit bleibt es beim erstinstanzlichen ...