Der Angeklagte vergoss Tränen der Erleichterung

Noch einmal Bewährung für 41-Jährigen: Gericht berücksichtigt fehlende Sprachkenntnisse


Mit einer Bewährungsstrafe hat das Landgericht Aurich einem 41-Jährigen eine neue Chance gegeben, der Familienvater muss nicht in Haft. © Foto: Archiv
Mit einer Bewährungsstrafe hat das Landgericht Aurich einem 41-Jährigen eine neue Chance gegeben, der Familienvater muss nicht in Haft. © Foto: Archiv

Das Amtsgericht Emden kannte im Oktober vergangenen Jahres kein Pardon und verurteilte einen 41-jährigen Familienvater aus der Krummhörn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu einer Haftstrafe von acht Monaten. Im Berufungsverfahren erging jetzt aber Gnade ...