23-Jähriger 22 Monate in Haft

Berufungsgericht bestätigt Urteil - keine Bewährung mehr


Die Jugendkammer des Landgerichts Aurich hat die Verurteilung eines heute 23-Jährigen wegen Körperverletzung bestätigt, damit muss der Angeklagte in Haft. © Foto: Archiv
Die Jugendkammer des Landgerichts Aurich hat die Verurteilung eines heute 23-Jährigen wegen Körperverletzung bestätigt, damit muss der Angeklagte in Haft. © Foto: Archiv

Den körperlichen Angriff auf eine zur Tatzeit 14-jährige Jugendliche ahndete das Amtsgericht Aurich im April 2019 mit einer Haftstrafe von acht Monaten. Die Jugendkammer des Landgerichts Aurich bestätigte nun im Berufungsverfahren, dass der heute 23-jährige Aggressor ins ...