Verbandskasten: Verfallsdatum?

Innung des Kfz-Handwerks gibt Tipps


Muss »an Bord« sein: Der Verbandskasten. © Foto: HWK
Muss »an Bord« sein: Der Verbandskasten. © Foto: HWK

Um im Notfall erste Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandskasten unerlässlich. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Auto mindestens einen Verbandskasten mitzuführen. Darauf weist die Innung des Kfz-Handwerks für Ostfriesland hin.

Fehle dieser Verbandskasten im Auto, könne dies bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Auch bei der Hauptuntersuchung werde dies als geringfügiger Mangel gewertet. Allerdings müsse der Verbandskasten der DIN-Norm 13164 entsprechen.

Die Innung weist darauf hin, dass der Inhalt des Verbandskastens festgelegt sei. Die Vorgabe sei zuletzt im Jahr 2014 erneuert worden und umfasse seit dem auch Fingerkuppenverbände, zugeschnittene Pflasterstrips und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Ältere Verbandskästen, die noch nicht abgelaufen seien, könnten um die neuen Teile ergänzt werden.

Auf der Außenseite des Erste-Hilfe-Kastens sei ein Verfallsdatum aufgedruckt, das anzeigt, wann die begrenzt haltbaren Bestandteile ablaufen. Das Haltbarkeitsdatum betreffe das Verbandsmaterial wie beispielsweise Kompressen. Aber auch Einmalhandschuhe würden mit der Zeit porös und könnten dem Helfer bei der Versorgung von Wunden damit keinen Schutz mehr vor ansteckenden Krankheiten bieten.