Keine Partys rund um den 1. Mai

Polizei zeigt verstärkt Präsenz


Die Polizei will rund um den 1. Mai verstärkt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Kontaktsperre zu gewährleisten. © Archivfoto: Hanken
Die Polizei will rund um den 1. Mai verstärkt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Kontaktsperre zu gewährleisten. © Archivfoto: Hanken

Normalerweise gehören zum Maifeiertag der klassische Tanz in den Mai, Partys und ausgiebige Radtouren dazu, heißt es in einer Mitteilung der Polizeidirektion Osnabrück, zu der auch die Polizeiinspektion Leer/Emden gehört. Um die Vorgaben zum Kontaktverbot auch rund um den 1. Mai gewährleisten zu können, wird es innerhalb der Polizeidirektion Osnabrück, vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln, flächendeckend verstärkt Kontrollen und Überprüfungen geben.

»Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen hat rund um den Maifeiertag oberste Priorität. Wir werden mit stärken Kräften vor Ort sein und falls nötig konsequent einschreiten. Besonders appellieren wir an die jungen Menschen, Partys oder Bollerwagen-Touren in diesem Jahr zu unterlassen,« so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.

Die Kontrollen der örtlichen Polizei und Kommunen werden zusätzlich noch durch die Bereitschaftspolizei Niedersachsen unterstützt. Die Polizei wird zusammen mit den Kommunen verstärkt an bekannten Ausflugszielen zum Maifeiertag in den Regionen Präsenz zeigen. »Auch wenn es dem ein oder anderen schwerfällt, auf Gewohnheiten zu verzichten, setzten wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. Es ist nun mal nicht die Zeit für Partys und Bollerwagentourismus«, so Ellermann.

Maßgebend für die Einhaltung der Regeln ist jüngste Verordnung des Landes Niedersachsen vom 20. April. Demnach können auch am Maifeiertag weiterhin nur Menschen aus einem Haushalt gemeinsam draußen unterwegs sein. Davon abgesehen dürfen sich zwei Menschen, die nicht aus einem Haushalt kommen, gemeinsam draußen aufhalten. Noch dazu sind die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Bei Nichtbeachtung drohen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Ordnungswidrigkeiten mit teilweise hohen Bußgeldern oder sogar Strafanzeigen.

Seitdem von der Bundesregierung beschlossenen Regeln zur Kontaktreduzierung am 16. März hat die Direktion bis gestern 10.373 polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen. Zu den Maßnahmen gehörten 251 Straftaten, 1755 Ordnungswidrigkeiten, 1734 Platzverweise, 2891 Identitätsfeststellungen, 5746 Gefährderansprachen, neun Widerstandshandlungen, wie auch zahlreiche Amtshilfeersuchen seitens der Kommunen.