Ab 1. Mai Kurzarbeit auf Meyer Werft

Einigungsstelle: Alle bisherigen Corona-Maßnahmen bestätigt


Auf der gesamten Meyer Werft gilt ab dem 1. Mai für zwei Monate Kurzarbeit. © Foto: Meyer Werft
Auf der gesamten Meyer Werft gilt ab dem 1. Mai für zwei Monate Kurzarbeit. © Foto: Meyer Werft

Ab dem 1. Mai wird für alle Bereiche der Meyer Werft Kurzarbeit eingeführt. Die eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus können darüber hinaus bestehen bleiben.

Das hat die Unternehmensleitung in einer Pressemitteilung angekündigt. Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung zur Nutzung von Kurzarbeit, beantragte die Arbeitnehmervertretung die Einrichtung einer Einigungsstelle. Auf Vorschlag des Betriebsrates wurde als Vorsitzende der Direktor des Arbeitsgerichtes Oldenburg, Joachim Thöne vorgeschlagen.

Die Einigungsstelle ist nach zwei Sitzungen zu einem Ergebnis gekommen, der in dieser dramatischen Situation der Werft zumindest kurzfristig der Werft etwas Planungssicherheit gibt. .

Das Ergebnis beinhaltet im Kern folgende Elemente: Die aktuell schon verringerte tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden ohne Pause wie auch die Zonen­einteilung, bleibt bestehen. Zur weiteren Entzerrung der Arbeit wer-den die Schichten möglichst gleichmäßig stark besetzt. Der ebenfalls schon praktizierte versetzte Arbeitsbeginn,- und Arbeitszeitende bleibt ebenfalls bestehen. .

Für den Zeitraum von zwei Monaten, beginnend ab 1. Mai, ist die Kurzarbeit geregelt und die wöchentliche Arbeitszeit auf der gesamten Werft wird auf 30 Stunden verringert.

Der Kompromissvorschlag verzichtet auf die Festlegung zusätzlicher wirtschaftlicher Belastungen in dieser Krisenzeit. Es werden keine Aufstockungen oder zusätzliche Ausgleichszahlungen bei den Arbeitszeitmaßnahmen zum Gesundheitsschutz oder bei der Kurzarbeit festgelegt.

Die Personalleiterin Anna Blumenberg, bedauerte es in diesem Zusammenhang, »dass jetzt leider die Möglichkeiten und Instrumente des jüngst in der Corona Krise abgeschlossenen Tarifvertrages in der Metall- und Elektroindustrie (Solidaritätstarifvertrages) keine Anwendung findet. Dies hätte Vorteile für den einzelnen Mitarbeiter und für das Unternehmen gehabt«.

»In diesem Zusammenhang wünschen wir uns, dass der Betriebsrat intern wieder zurück an den Verhandlungstisch kommt, um gegebenfalls noch ergänzende Regelungen zu treffen«, heißt es in einer Mitteilung.