Kneipen, Kinos und Museen »dicht«
Corona: Weitere harte Einschnitte im Kreis Leer
Kreis Leer |
17. März 2020 |
RZ
Um die Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus zu schützen, hat der Landkreis Leer an diesem Dienstag eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Dadurch werden die sozialen Kontakte in der Öffentlichkeit deutlich eingeschränkt. Die Verfügung gilt bis einschließlich 18. April.
So werden beispielsweise Bars, Kneipen und Diskotheken ab sofort geschlossen, Gleiches gilt für Einrichtungen wie Theater, Museen und Bibliotheken, Kinos und Spielhallen. Eingestellt werden muss auch der Sportbetrieb.
Ebenfalls geschlossen werden Einzelhandelsgeschäfte, sofern sie nicht bestimmten Versorgungszwecken für die Bevölkerung dienen. Geöffnet bleiben dürfen daher beispielsweise Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, aber auch Banken und Sparkassen, die Post, Frisöre oder Reinigungen.
Ab sofort gibt es für Zusammenkünfte strenge Regeln: Verboten sind etwa alle Ansammlungen unter freiem Himmel mit mehr als zehn Personen oder private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Die Allgemeinverfügung vom Dienstag enthält noch keine Regelung für gastronomische Betriebe wie Restaurants und Cafés. Es wird aber erwartet, dass vom Land Niedersachsen eine zeitliche Begrenzung der Öffnungszeiten angeordnet wird, so dass die Betriebe spätestens um 18 Uhr schließen müssten. Diese Vorgabe würde auch der Landkreis Leer entsprechend sofort umsetzen und in einer neuen Verfügung für das gesamte Kreisgebiet anordnen.
Die heutige Allgemeinverfügung wird im Wortlaut in den hiesigen Tageszeitungen im Anzeigenteil veröffentlicht. Sie kann im Übrigen auf der Internetseite des Landkreises Leer nachgelesen werden: https://www.landkreis-leer.de/coronavirus