Taxi-Privileg für Pferdekutschen

Bundesfinanzhof sieht klagenden Inselkutscher im Recht


Eine Personenbeförderung mit einer Pferdekutsche - wie hier am Fähranleger der Insel Juist - kann wie der Taxiverkehr begünstigt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent rechtmäßig.  © Foto: Jaspersen (dpa)
Eine Personenbeförderung mit einer Pferdekutsche - wie hier am Fähranleger der Insel Juist - kann wie der Taxiverkehr begünstigt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent rechtmäßig. © Foto: Jaspersen (dpa)

Deutschlands höchstes Finanzgericht ist den Pferdekutschern auf den autofreien Nordseeinseln beigesprungen - gegen die niedersächsischen Finanzbehörden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München einem Inselkutscher Recht gegeben, der Gleichbehandlung mit ...