Erst am 31. Dezember Feuerwerkskörper zünden
Brandkasse und Feuerwehr geben Sicherheitshinweise für das Silvesterfeuerwerk
Nur am 31. Dezember und am Neujahrstag ist das Böllern erlaubt! Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, weisen darauf in einer gemeinsamen Presseerklärung hin und geben Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerk. Denn Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern.
Eine Bitte hat Signe Foetzki dabei auch: „Bitte denken Sie bei dem Feuerwerk-Spektakel auch an die Tiere, die wesentlich sensiblere Gehörorgane besitzen als der Mensch. Wenn unsere Schmerzgrenze durch den Knall schon fast erreicht ist, können sie in panische Angst versetzt werden und unberechenbar reagieren.“
„Wer als Zuschauer ein Feuerwerk-Spektakel besucht, ist gut beraten, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und sich nicht in Schussrichtung aufzuhalten. Den ‚Hobby-Pyrotechnikern‘ selbst ist zu empfehlen, sich nach dem Zünden rasch und ausreichend von dem Geschoss zu entfernen“ warnt Ernst Hemmen.
Mit Tischfeuerwerk muss ebenfalls umsichtig hantiert werden. Die Flamme an der kleinen Zündschnur kann bereits dazu führen, dass beispielsweise Servietten auf dem Tisch Feuer fangen. „Stellen Sie etwas Unbrennbares unter den Scherzartikel“, so Manuel Goldenstein,Sprecher der Feuerwehren im Kreisfeuerwehrverband Aurich.
Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:
Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) kaufen.
Klasse BAM-P I: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden.
Klasse BAM-P II: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Benutzern über 18 Jahren verwendet werden.
Finger weg von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder „Billigimporten“ und niemals selbst gebastelte Böllerbenutzen.
Feuerwerkskörper, die nicht losgehen, niemals aufheben.
Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen.
Silvesterraketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien zünden.
Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten.
Feuerwerkskörper stets sicher vor Kindern aufbewahren.
Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten.
Haustiere in der Silvesternacht im Haus halten.
Betrunkene von Feuerwerkskörpern fernhalten
Auf Balkonen, Terrassen oder im Garten sollte vor Silvester gründlich aufgeräumt werden: Altpapierstapel, leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten.
Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben – und auch nicht angekippt werden!
Genaue Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten.
Verboten ist das Böllern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie auf einigen Inseln.

