Freispruch vom Vorwurf des Mordes

Nun doch keine Sicherungsverwahrung für 51-jährigen Sexualstraftäter


Ein 51-jähriger Sexualstraftäter wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, eine verhängte Sicherungsverwahrung muss er nicht antreten. © Foto: Pixabay
Ein 51-jähriger Sexualstraftäter wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, eine verhängte Sicherungsverwahrung muss er nicht antreten. © Foto: Pixabay

Das Landgericht Verden hat in einem zweiten Prozess einen 51-jährigen Sexualstraftäter, gegen den das Landgericht Aurich bereits 2012 wegen zweier Vergewaltigungen in Norden eine Sicherungsverwahrung verhängt hatte, vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Dem Angeklagten war zur ...