Schlafenden mit heißem Öl übergossen: Frau bleibt frei

32-jährige Angeklagte muss nicht ins Gefängnis - Erstinstanzliches Urteil in Bewährungsstrafe umgewandelt


Am Landgericht in Aurich wurde das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes in eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren umgewandelt. © Foto: Hanken
Am Landgericht in Aurich wurde das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes in eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren umgewandelt. © Foto: Hanken

Eine heute 32-jährige Frau hatte Anfang Oktober 2018 in Aurich ihren schlafenden Mann mit heißem Öl übergossen. Das Amtsgericht Aurich verurteilte sie deshalb im vergangenen Mai wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Doch die ...