Kinderschänder muss ins Gefängnis

BGH lehnt Revisionsantrag ab


Der Bundesgerichtshof wies den Revisionsantrag eines Kinderschänders aus Wiesmoor ab © Foto: Pixabay
Der Bundesgerichtshof wies den Revisionsantrag eines Kinderschänders aus Wiesmoor ab © Foto: Pixabay

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies den Revisionsantrag eines 31-jährigen Wiesmoorers, der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist, ab. Der Mann wird damit wohl eine sehr lange Zeit, möglicherweise sogar den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen ...