Kinderschänder muss ins Gefängnis
BGH lehnt Revisionsantrag ab
Karlsruhe/Wiesmoor |
03. August 2019 |
mari
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies den Revisionsantrag eines 31-jährigen Wiesmoorers, der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft ist, ab. Der Mann wird damit wohl eine sehr lange Zeit, möglicherweise sogar den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen ...