»Bürokratischer Irrsinn«

IHK beklagt, dass der Grenzverkehr von Arbeitnehmern deutlich erschwert wird


Offene Grenzen - das gilt nicht immer.  © Fotos: Rehder (dpa)
Offene Grenzen - das gilt nicht immer. © Fotos: Rehder (dpa)

Unternehmen, die ihre Beschäftigten regelmäßig oder auch nur sporadisch ins benach­barte EU-Ausland schicken müssen, droht bürokratisches Ungemach. Die Mitarbeiter müssen vor ihrem Einsatz im Ausland bei der jeweiligen Krankenkasse die sogenannte »Bescheinigung A 1« beantragen, ...