Ohne Psychiatrie drohen weitere Straftaten

Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen: Angeklagter muss sich in Behandlung begeben


Die Große Strafkammer ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. © Foto: Pixabay
Die Große Strafkammer ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. © Foto: Pixabay

Mit einem maßvollen Urteil hat das Landgericht Aurich die Straftaten eines ehemaligen Mitarbeiters der Stadt Emden geahndet. Der unter einer psychischen Erkrankung leidende 43-Jährige wurde wegen mehrfacher Beleidigung und Bedrohung sowie wegen Körperverletzungsdelikten im Zustand erheblich verminderter ...