Therapeut scheitert mit seiner Revision

Sexueller Missbrauch: Urteil bestätigt


Das Landgericht Aurich hatte im Mai das Urteil gegen den angeklagten Therapeuten bestätigt. Jetzt scheiterte er mit seiner Revsion vor dem Oberlandesgericht Oldenburg. © Foto: Aurich
Das Landgericht Aurich hatte im Mai das Urteil gegen den angeklagten Therapeuten bestätigt. Jetzt scheiterte er mit seiner Revsion vor dem Oberlandesgericht Oldenburg. © Foto: Aurich

Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt die Verurteilung eines Physiotherapeuten aus dem Bereich Aurich wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung bestätigt. Damit ist auch die dem - bislang nicht vorbestraften - Therapeuten erteilte Auflage, weibliche Patienten nur noch in ununterbrochener Gegenwart einer weiblichen Angestellten zu behandeln, rechtskräftig.

Das Amtsgericht Aurich hatte den Mann im Oktober 2017 verurteilt und die Verurteilung insbesondere auf die Aussagen zweier geschädigter Frauen gestützt. Diese hatten vor Gericht dargestellt, dass der Therapeut sie aufgefordert hatte, sich für die Behandlung in Bauchlage hinzulegen und ihre rechte Handfläche nach oben, ihren Kopf aber nach links zu drehen. Während der Therapeut sie massierte, hätten sie dann dessen entblößtes Glied in beziehungsweise an ihrer rechten Hand gespürt.

Der Angeklagte hatte die Taten bestritten und wollte die amtsgerichtliche Verurteilung nicht akzeptieren. Seine Berufung vor dem Landgericht Aurich hatte keinen Erfolg. Das Landgericht bestätigte im Mai 2018 die Entscheidung der ersten Instanz.

Die Aussagen der Zeuginnen seien überzeugend und widerspruchsfrei. Sie hätten auch keinerlei Motivation, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Die Zeuginnen hätten auch glaubhaft ausschließen können, sich in ihrer Wahrnehmung getäuscht zu haben. Der Therapeut legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Wiederum ohne Erfolg.

Der erste Strafsenat konnte in dem Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler erkennen. Das Landgericht habe eine überaus sorgfältige Beweiswürdigung vorgenommen und sich mit allen Tatsachen ausführlich auseinandergesetzt.