Pädophiler kommt mit Bewährungsstrafe davon

Jugendkammer verwirft Berufung der Staatsanwaltschaft - Angeklagter muss Therapie absolvieren


Am Landgericht in Aurich verwarf die Jugendkammer die Berufung der Staatsanwaltschaft. © Foto: Hanken
Am Landgericht in Aurich verwarf die Jugendkammer die Berufung der Staatsanwaltschaft. © Foto: Hanken

Hart durchgreifen wollte die Staatsanwaltschaft in einem Fall wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornographie. Doch mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Aurich zog sie letztlich den Kürzeren. Es blieb bei der Bewährungsstrafe von einem Jahr, zu der das ...