Messerstecherei ist nun Sache des BGH
Höhere Instanz prüft Auricher Urteil
Aurich/Weener |
23. Juli 2018 |
RZ
Die juristische Uneinigkeit zwischen Verteidiger und Schwurgericht auf der einen und Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf der anderen Seite hinsichtlich der Bewertung einer Messerstecherei wird wohl den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen müssen.
Das Landgericht Aurich hatte den 48-jä...