Messerstecherei ist nun Sache des BGH

Höhere Instanz prüft Auricher Urteil


Über die Revision eines Prozesses wegen versuchten Totschlags, der in Aurich am Landgericht geführt wurde, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. © Foto: Archiv
Über die Revision eines Prozesses wegen versuchten Totschlags, der in Aurich am Landgericht geführt wurde, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. © Foto: Archiv

Die juristische Uneinigkeit zwischen Verteidiger und Schwurgericht auf der einen und Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf der anderen Seite hinsichtlich der Bewertung einer Messerstecherei wird wohl den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen müssen.

Das Landgericht Aurich hatte den 48-jä...