Hunde müssen an die Leine

Landkreis weist auf Vorschrift hin - Schutz von Wildtieren


Ob Groß oder Klein: Hunde können ab sofort bis zum 15. Juli an die Leine. © Foto: Hanken
Ob Groß oder Klein: Hunde können ab sofort bis zum 15. Juli an die Leine. © Foto: Hanken

Um die Kinderstube von Wildtieren zu schützen, gilt seit dem 1. April: Hunde müssen an die Leine genommen werden. Darauf weist die Naturschutzbehörde des Landkreis Leer ausdrücklich hin. Bis zum 15. Juli dürfen Hundehalter ihre Vierbeiner im Wald, in der freien Natur und Landschaft aber auch in innerstädtischen Parks und Grünanlagen nicht frei laufen zu lassen.

Zudem wird gesondert darauf hingewiesen, dass in Naturschutzgebieten sowie im Landschaftsschutzgebiet Rheiderland eine ganzjährige Anleinpflicht besteht. Dazu heißt es in einer Mitteilung des Landkreises: »Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein«.

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) legt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest. Es verpflichtet Personen in diesem Zeitraum dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden.

Ausnahmen gelten für Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden.