Kreisumlage bleibt ein Streitpunkt

Städte und Gemeinden: »Deutungshoheit« nicht allein beim Landkreis Leer


Die Höhe der Kreisumlage - also der Zahlungen der Städte und Gemeinden in die Kasse des Landkreises Leer - bleibt auch nach einem Kreistagsbeschluss umstritten. © Foto: Szyska
Die Höhe der Kreisumlage - also der Zahlungen der Städte und Gemeinden in die Kasse des Landkreises Leer - bleibt auch nach einem Kreistagsbeschluss umstritten. © Foto: Szyska

Der Hebesatz der Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis Leer gezahlt wird, bleibt unverändert bei 52 Prozent. Das hat der Kreistag nach vorherigen Beratungen im Finanz- und im Kreis­ausschuss beschlossen. Das Gremium ...