Krad-Kennzeichen war abgelaufen

Polizei hält 24-Jährigen in Weener an


Die Polizei hat am 1. März einen 24-jährigen Kradfahrer aus dem Verkehr gezogen, dessen Versicherungskennzeichen am 28. Februar um Mitternacht abgelaufen war. © Foto: Archiv
Die Polizei hat am 1. März einen 24-jährigen Kradfahrer aus dem Verkehr gezogen, dessen Versicherungskennzeichen am 28. Februar um Mitternacht abgelaufen war. © Foto: Archiv

Am Donnerstagabend um 19.25 Uhr kontrollierten Polizisten einen 24-jährigen Kleinkraftradfahrer aus Weener, der auf der Risiusstraße in der Innenstadt von Weener unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Versicherungsschutz des Fahrzeugs abgelaufen war.

Der Weeneraner gab der Polizei gegenüber an, dass er vergessen habe, ein neues Versicherungskennzeichen zu beantragen. Gegen den 24-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Die Polizeiinspektion Leer/Emden weist an darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für einen Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ende Februar des Folgejahres ihre Gültigkeit haben. Ist kein neues Versicherungskennzeichen beantragt worden, erlischt der Versicherungsschutz des Fahrzeuges und der Verkehrsteilnehmer macht sich bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr strafbar. Ob

ein Kennzeichen noch gültig ist, erkennt man leicht an dessen Farbe, die jedes Jahr wechselt. Aktuell gültige Kennzeichen haben die Farbe blau. Am unteren Rand des Kennzeichens steht zudem das Jahr, in welchem das Kennzeichen herausgegeben wurde.