Fünf Jahre unter Beobachtung

Straftäter muss regelmäßig bei Ärzten vorstellig werden


Das Landgericht Aurich ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese Maßregel aber zur Bewährung auf fünf Jahre aus. © Foto: Archiv
Das Landgericht Aurich ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese Maßregel aber zur Bewährung auf fünf Jahre aus. © Foto: Archiv

Das aggressive Verhalten eines 54-jährigen Moormerländers mündete im strafrechtlichen Sinne in versuchter und vollendeter Körperverletzung sowie versuchter Nötigung. Belangt werden konnte der Mann vom Gericht aber nicht, da er aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit ...