Verhalten spricht gegen Tat im Affekt

Gewaltsamer Tod einer dreifachen Mutter: Richter sieht keine Gründe für mildere Strafe


Zwölf Jahre ins Gefängnis muss der Angeklagte. So lautete das Urteil des Landgerichts in Aurich (Bild). © Foto: Archiv
Zwölf Jahre ins Gefängnis muss der Angeklagte. So lautete das Urteil des Landgerichts in Aurich (Bild). © Foto: Archiv

Schon seit Jahren gab es Streit zwischen den Partnern mit drei gemeinsamen Kindern im Alter von zwei bis vier Jahren. »Wie so häufig bei Beziehungstaten kann man sagen: Die Tat ist kurz, die Vorgeschichte lang«, begann Richter Daniel Hunsmann ...

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