Anmeldung für Prostituierte wird Pflicht

Ordnungsamt und Gesundheitsamt des Landkreises sind neue Anlaufstellen


Der Landkreis Leer ist nun zweifach Anlaufstelle für Menschen, die in der Prostitution arbeiten. © Foto: Szyska
Der Landkreis Leer ist nun zweifach Anlaufstelle für Menschen, die in der Prostitution arbeiten. © Foto: Szyska

Der Landkreis Leer ist seit vergangenen Juli zweifach Anlaufstelle für Menschen, die in der Prostitution arbeiten. Zum einen müssen sie sich nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beim Ordnungsamt anmelden. Zum anderen brauchen sie dafür einen Nachweis über eine ...