Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach »Horror-Überfall«

Landgericht Aurich hatte 28-jährigen Angeklagten zu Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt


Hinter Schloss und Riegel wird der Hager voraussichtlich siebeneinhalb Jahre absitzen müssen. © Foto: Archiv
Hinter Schloss und Riegel wird der Hager voraussichtlich siebeneinhalb Jahre absitzen müssen. © Foto: Archiv

Das Landgericht Aurich verurteilte im März einen 28-jährigen Hager für eine ganze Reihe von Delikten, die er alle im Rahmen eines regelrechten »Horror-Überfalls« in der Samtgemeinde Holtriem begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der ...