Anzeigepflicht bei Ausreisepflicht
Gericht bestätigt Landkreis-Anordnung
Kreis Leer |
07. Oktober 2017 |
RZ/epd
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die durch den Landkreis Leer verfügte Anordnung der Anzeigepflicht des nächtlichen auswärtigen Aufenthalts von ausreisepflichtigen Ausländern im sogenannten Dublin-Verfahren bestätigt. Dies teilte der Landkreises Leer gestern in einer Pressemitteilung mit.
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