Anzeigepflicht bei Ausreisepflicht

Gericht bestätigt Landkreis-Anordnung


Die von der Kreisverwaltung verfügte Anordnung wird vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig eingestuft. © Foto: Szyska
Die von der Kreisverwaltung verfügte Anordnung wird vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig eingestuft. © Foto: Szyska

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die durch den Landkreis Leer verfügte Anordnung der Anzeigepflicht des nächtlichen auswärtigen Aufenthalts von ausreisepflichtigen Ausländern im sogenannten Dublin-Verfahren bestätigt. Dies teilte der Landkreises Leer gestern in einer Pressemitteilung mit.

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