Die Polizei warnt vor Scheckbetrug

Neue Betrugsmasche mit zu hoch ausgestellten Schecks


Nach mehreren Betrugsfällen in Aurich warnt die Polizei nun die Bevölkerung. © Foto: RZ-Archiv
Nach mehreren Betrugsfällen in Aurich warnt die Polizei nun die Bevölkerung. © Foto: RZ-Archiv

Es kann jeden treffen: Die Polizei warnt davor, das Geld aus nicht bestätigten Schecks zu verwenden.

In einem Fall in Aurich hatte ein 27-jähriger Mann eine landwirtschaftliche Maschine über eine Internetplattform zum Verkauf angeboten. Ein Mann, angeblich aus England, meldete sich bei dem Verkäufer. Der 27-Jährige erhielt kurz darauf per Post einen Scheck. Dieser beinhaltete den Kaufpreis und da­rüber hinaus einen Geldbetrag für die Spedition, die laut des Käufers mit der Abholung der Maschine beauftragt werden sollte. Der 27-Jährige sollte den Scheck einlösen, den vereinbarten Kaufbetrag für die Maschine behalten und den restlichen Geldbetrag an eine Spedition im Ausland überweisen. Der Mann löste daraufhin den Scheck bei seiner Bank ein. Der Mitarbeiter der Bank warnte den Mann jedoch davor, das Geld vorschnell an die Spedition zu überweisen. Die Gutschrift des eingelösten Schecks würde unter Vorbehalt der Scheckprüfung zwar schnell auf das Konto des 27-Jährigen eingezahlt werden, jedoch könne der Betrag innerhalb mehrerer Tage noch zurückgebucht werden. Der Verkäufer vertraute auf den Rat des Bankangestellten und wartete mehrere Tage ab. Zwischenzeitlich erhielt er mehrfach die Aufforderung des Käufers, das Geld an die Spedition zu überweisen. Der Verkäufer ließ sich jedoch nicht beirren. Tatsächlich platzte der Scheck. Die Gutschrift wurde von dem Konto des 27-Jährigen zurückgebucht.

Die Masche bei solchen Internetgeschäften ist immer gleich. Der Verkäufer soll den überhöhten Scheck als Gutschrift auf sein Konto buchen lassen. Danach wird umgehend verlangt, den überschüssigen Betrag ins Ausland anzuweisen. In diesem Fall sollte das Geld an eine angebliche Spedition überwiesen werden. In anderen Fällen teilen die Käufer mit, den Scheck versehentlich zu hoch ausgestellt zu haben und bitten um eine Rücküberweisung. Wenige Tage später platzt dann der Scheck und das Konto des Verkäufers ist entsprechend im Soll. Die Rückholung des angewiesenen Geldes ist nicht mehr möglich.