Weiteres Verfahren im Entführungsfall

30-Jähriger soll beteiligt gewesen sein


Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. © Archivfoto: RZ-Fotopool
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. © Archivfoto: RZ-Fotopool

Am kommenden Dienstag beginnt vor dem Landgericht Aurich ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit der Entführung eines Leeraner Reeders im April vergangenen Jahres.

Im ersten Strafverfahren wurden vier Angeklagte von der ersten großen Strafkammer am 6. Februar zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren (unter Strafaussetzung zur Bewährung) und sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

Das jetzige Verfahren richtet sich gegen einen 30-jährigen Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Aurich in der Anklageschrift vom 11. April eine unmittelbare Beteiligung an der Entführung zur Last legt. Er wurde aufgrund eines gegen ihn gerichteten europäischen Haftbefehls im Januar diesen Jahres im Ausland festgenommen und im Februar nach Deutschland ausgeliefert. Hier sitzt er seither in Untersuchungshaft.

Der Prozess beginnt am 25. Juli um 9 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Christian Weigmann. Fortsetzungstermine sind für den 31. Juli und den 1. August, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.