Betrügerschreiben im Landkreis Leer

Die Polizei warnt: Angegebene Telefonnummer nicht anrufen


Die Polizei Leer/Emden warnt vor Betrügerschreiben. © Foto: privat
Die Polizei Leer/Emden warnt vor Betrügerschreiben. © Foto: privat

In der vergangenen Woche erhielten Bürger im Landkreis Leer über den Postweg ein Schreiben, welches den Anschein erweckte, dass eine Staatsanwaltschaft einen fünfstelligen Geldbetrag in einem Verfahren einfordern würde.

Mit der Expresszahlung eines vierstelligen Geldbetrages könne man einen Haftbefehl abwenden. Die Polizei weist ausdrücklich in einem solchen Fall darauf hin, dass der Betrag nicht gezahlt werden soll. Bei genauerer Betrachtung des »Haftbefehls« fiel auf, dass in dem Schreiben keine Kontodaten aufgeführt wurden. Es wurde jedoch eine Telefonnummer abgedruckt. Es sollte erreicht werden, dass die Telefonnummer von den Opfern gewählt wird.

Die Polizei rät: Seien Sie kritisch. Gehen Sie auf keinen Fall auf eine solche Geldforderung ein. Wählen Sie in keinem Fall die genannte Rufnummer an. Verlassen Sie sich nicht auf die zum Beispiel im Schreiben genannte Telefonnummer, sondern suchen Sie die Telefonnummer Ihrer Polizeidienststelle raus und lassen sich dort beraten. Informieren Sie ältere Menschen in Ihrem Umfeld und machen Sie sie mit der Problematik betraut.