Messer-Angreifer muss in Psychiatrie

Urteil nach Tat in Jugendhilfeeinrichtung


Das Landgericht Aurich fällte das Urteil: Der 19-jährige Angeklagte muss in die Psychiatrie. © Foto: Hanken
Das Landgericht Aurich fällte das Urteil: Der 19-jährige Angeklagte muss in die Psychiatrie. © Foto: Hanken

Der 19-jährige afghanische Flüchtling, der Ende Oktober in seiner Norder Unterkunft einen Mitbewohner mit dem Messer attackiert und verletzt hat, wird auf unbestimmte Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das hat das Landgericht Aurich entschieden.

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