Gerda Basse ist verblutet

Anklage wegen Totschlags gegen Mieter


In ihrem Bingumer Galerie-Café soll der 55-jährige Verdächtige Gerda Basse getötet haben. © Archivfoto: Wolters
In ihrem Bingumer Galerie-Café soll der 55-jährige Verdächtige Gerda Basse getötet haben. © Archivfoto: Wolters

Nach dem Fund des Leichnams der Bingumer Galeristin Gerda Basse hat die Staatsanwaltschaft Aurich die Ermittlungen gegen einen 55-jährigen Tatverdächtigen abgeschlossen. Gegen ihn wird Anklage wegen Totschlags vor dem Landgericht Aurich erhoben.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird der Mann beschuldigt, in der Nacht vom 21. Oktober 2016 auf den 22. Oktober 2016 seine Vermieterin Gerda Basse in ihrem Galerie-Café in Bingum getötet zu haben. Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll er ihr mit einem Messer die Halsschlagader durchtrennt und mit einem Hocker auf sie eingeschlagen haben. Basse verstarb durch den hohen Blutverlust.

Ihren Leichnam brachte der 55-Jährige in den Folgetagen in ein Waldstück in Seevetal. Dort wurde die Getötete, welche mit Grünabfällen bedeckt war, am 5. März diesen Jahres durch einen Spaziergänger gefunden.

Der Angeschuldigte hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestritten, Basse getötet zu haben. Eingeräumt hat er lediglich, den Leichnam in dem Jaguar der Verstorbenen von Bingum nach Seevetal verbracht und dort abgelegt zu haben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 12. November 2016 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Leer vom selben Tag in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Totschlag (§ 212 des Strafgesetzbuches) wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. In minder schweren Fällen beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Das Landgericht Aurich hat zunächst über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Fortdauer der Haft zu entschieden.