Absprachefehler führt zum Brücken-Unfall
Landgericht weist Beschwerde zurück - Kapitän und Lotse bleiben straffrei
Aurich/Weener |
18. Januar 2017 |
RZ
Es bleibt dabei: Das Friesenbrücken-Unglück beruht auf einen Absprachefehler. Damit bleibt die Schiffskollision ungesühnt, Kapitän und Lotse werden nicht belangt. Das Landgericht Aurich hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aurich zum Beschluss des Amtsgerichts Leer zurückgewiesen. ...