Absprachefehler führt zum Brücken-Unfall

Landgericht weist Beschwerde zurück - Kapitän und Lotse bleiben straffrei


Die Kollision der »Emsmoon« mit der Friesenbrücke beruht auf einen Absprachefehler. Dieser Einschätzung des Amtsgerichts Leer bleibt bindend, nachdem die Staatsanwaltschaft Aurich mit ihrem Vorstoß gescheitert war, den Leeraner Gerichtsbeschluss wegen Nichtzuständigkeit anzufechten. © Foto: Mentrup
Die Kollision der »Emsmoon« mit der Friesenbrücke beruht auf einen Absprachefehler. Dieser Einschätzung des Amtsgerichts Leer bleibt bindend, nachdem die Staatsanwaltschaft Aurich mit ihrem Vorstoß gescheitert war, den Leeraner Gerichtsbeschluss wegen Nichtzuständigkeit anzufechten. © Foto: Mentrup

Es bleibt dabei: Das Friesenbrücken-Unglück beruht auf einen Absprachefehler. Damit bleibt die Schiffskollision ungesühnt, Kapitän und Lotse werden nicht belangt. Das Landgericht Aurich hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aurich zum Beschluss des Amtsgerichts Leer zurückgewiesen. ...

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