Die Polizei vollstreckt zwei Haftbefehle

45-Jähriger und 30-Jähriger konnten fällige Geldstrafen nicht bezahlen


Die Polizei hat am Dienstag bei einer Kontrolle zwei Männer festgenommen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. © Foto: Archiv
Die Polizei hat am Dienstag bei einer Kontrolle zwei Männer festgenommen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. © Foto: Archiv

Eine Streife des Grenzüberschreitenden Polizeiteams Bad Nieuweschans hat am Dienstag Abend die Haftbefehle gegen zwei gesuchte Männer vollstreckt.

Gegen 18 Uhr hatten die Beamten des deutsch-niederländischen Polizeiteams an der Autobahn 31 ein mit drei Personen besetztes Fahrzeug angehalten. Das Auto war kurz vorher aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist.

An der Anschlussstelle Papenburg wurden das Fahrzeug und die drei Insassen überprüft. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien der aus Georgien stammenden Männer ergab, dass zwei von ihnen per Haftbefehl gesucht werden.

Ein 45-jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Coburg gleich zweimal wegen Diebstahls gesucht. Der Mann war rechtskräftig verurteilt worden und hatte für beide Haftbefehle zusammen noch eine Geldstrafe von 482 Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 65 Tagen zu verbüßen.

Darüber hinaus interessierten sich noch weitere Staatsanwaltschaften in insgesamt sechs Fällen für den Aufenthaltsort des 45-Jährigen. Außerdem war er von der Ausländerbehörde in Bamberg zur Ausweisung, Abschiebung beziehungsweise zur Festnahme ausgeschrieben.

Bei einem 30-Jährigen bestand zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach. Der Mann war ebenfalls wegen Diebstahls verurteilt worden und hatte noch eine Geldstrafe von 82 Euro zu bezahlen oder eine Freiheitsstrafe von acht Tagen zu verbüßen.

Durch die Zahlung der Geldstrafen wäre den beiden Männern ein Gefängnisaufenthalt erspart geblieben. Weil sie die geforderten Geldbeträge aber nicht aufbringen konnten, wurden sie festgenommen. Nach Abschluss der Befragungen für verschiedene Justizbehörden wurden die beiden Männer in die nächste Justizvollzugsanstalt gebracht.

Weil sich alle drei Männer unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten, wurden gesonderte Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.