Abholdienst endet mit 50 Tagen Haft

Mann will Freund von Wache in Bunde abholen - und landet in JVA


Ein überraschendes Ende nahm der Freundschaftsdienst eines 54-Jährigen. Der Mann wollte einen Freund von der Bundespolizei in Bunde abholen - und landete danach im Gefängnis. © Foto: RZ-Archiv
Ein überraschendes Ende nahm der Freundschaftsdienst eines 54-Jährigen. Der Mann wollte einen Freund von der Bundespolizei in Bunde abholen - und landete danach im Gefängnis. © Foto: RZ-Archiv

Eigentlich wollte ein 54-Jähriger am späten Sonntagabend nur seinen Kumpel von der Wache der Bundespolizei in Bunde abholen - und landet wenig später für 50 Tage im Gefängnis.

Offenbar, so die Bundespolizei in einer Pressemitteilung, hatte der armenische Staatsangehörige nicht damit gerechnet, dass die Bundespolizisten auch die Abholer einer Kontrolle unterziehen. Der Gesuchte war gegen 21.45 Uhr mit zwei weiteren Begleitern auf der Wache erschienen, um einen 29-Jährigen Landsmann von dort abzuholen. Der 29-Jährige war zuvor ohne einen gültigen Führerschein mit einem Auto aus den Niederlanden über die BAB 280 in das Bundesgebiet eingereist. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens war dem Mann durch die Beamten anschließend die Weiterfahrt untersagt worden.

Bei der Überprüfung der Personalien des doch leicht verdutzten 54-jährigen Abholers erfuhren die Bundespolizisten, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Kleve gesucht wurde. Der 54-jährige hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Moers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2012 ignoriert. Der Mann sollte 1500 Euro Geldstrafe bezahlen oder eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt und auch die Haftstrafe nicht angetreten hatte, wurde er seit etwa drei Jahren per Haftbefehl gesucht.

Der im Landkreis Gütersloh lebende 54-Jährige und auch seine Begleiter konnten die offene Summe nicht aufbringen. Daher wurde der Gesuchte bereits wenig später in die nächste Justizvollzugsanstalt verbracht. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft Köln in einem Strafverfahren wegen »Gefährlicher Körperverletzung« ein Interesse daran, den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes in Erfahrung zu bringen.